Die neuen Regelungen

Die neuen Regelungen des EEG gelten für Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach Inkrafttreten am 1. August 2014 in Betrieb gehen. Für bestehende Anlagen und genehmigungspflichtige Anlagen, für die bereits vor dem 23. Januar 2014 die Genehmigung oder Zulassung vorlag und die bis zum Jahresende in Betrieb genommen werden, gelten die neuen Regelungen nicht.

Insbesondere brauchen bestehende Anlagen (Inbetriebnahme bis zum 1. August 2014) auch weiterhin für den selbst verbrauchten Strom keine EEG-Umlage zu zahlen.