Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde 2000 ins Leben gerufen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen.
Es regelt neben dem Anschluss der Erneuerbare-Energien-Anlagen an das deutsche Stromnetz und der Stromeinspeisung auch die finanzielle Förderung der neuen Technik durch Vergütung des von ihr eingespeisten Stroms.
Die Stromverbraucher haben für diese Förderung von Investitionen in die erneuerbaren Energien eine EEG-Umlage für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom zu leisten. Durch den rasanten Ausbau gerade in den letzten Jahren ist jedoch die EEG-Umlage stark angestiegen.
Zuletzt hat auch die Zunahme der Befreiungen stromintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage dazu beigetragen, den Strompreis für die übrigen Stromverbraucher noch mehr zu verteuern. Damit ist längst klar, das bisherige EEG hat mehr als gewollt und von den Stromverbrauchern verkraftbar, den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt.
Mit der zum 1. August in Kraft getretenen Reform des EEG beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung auszubauen. Allerdings soll dies nun nicht mehr „unbegrenzt“ und in Bezug auf den Anstieg der Stromkosten durch die EEG-Umlage „ungebremst“ erfolgen