Strom direkt vermarkten

Zur besseren Integration der erneuerbaren Energien in den nationalen und europäischen Strommarkt werden Betreiber größerer Neuanlagen zukünftig verpflichtet, den von ihnen erzeugten Strom direkt zu vermarkten.

Bisher nahmen in der Regel die Netzbetreiber den Ökostrom ab und verkauften ihn an der Strombörse. Die Verpflichtung wird stufenweise eingeführt:

  • ab 1. August 2014 für Neuanlagen ab 500 Kilowatt Leistung und
  • ab 1. Januar 2016 für Neuanlagen ab 100 Kilowatt Leistung.

Kleinere Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten hingegen weiterhin eine staatlich festgelegte Einspeisevergütung. Die durchschnittliche Vergütung über alle erneuerbaren Energien hinweg wird sich durch Wegfall von Boni und die stufenweise Senkung der Förderung von derzeit ca. 17 Cent auf 12 Cent je Kilowattstunde für Neuanlagen ab 2015 reduzieren.